E-Rezept

Liebe Patientin, 

wie Sie vielleicht schon wissen hat der Gesetzgeber die Arztpraxen verpflichtet, Rezepte für gesetzlich versicherte Patienten (rosa Kassenrezepte) ab dem 1.1.2024 als e-Rezept auszustellen.  Wir haben diese Aufforderung in unseren Praxis-Alltag zu integriert. Dabei bitten wir um Ihre Mithilfe.

  • Ein e-Rezept kann nur ausgestellt werden, wenn eine gültige Versichertenkarte im aktuellen Quartal in unserer Praxis eingelesen wurde. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nicht mehr möglich.

  • Sie erhalten keine Rezepte mehr im Papierformat sondern lösen das e-Rezept mittels Ihrer Versichertenkarte in einer Apotheke Ihrer Wahl ein.

  • Ist die Versichertenkarte bereits eingelesen, kann ein Medikament auch mittels unserer e-Rezept-Anforderung hier auf der Homepage unter „Kontakt“ bestellt werden. 

  • Das Medikament könne Sie dann ab 9 Uhr des darauffolgenden Werktages in der Apotheke erhalten. Bitte beachten Sie ggfs bestehende Abwesenheitsmeldungen auf unserer Homepage.


Terminanfragen bitte telefonisch oder – wenn Sie den Kontakt-Button nutzen – unter Angabe einer Telefonnummer.

Die Bestellung eines Medikaments ist nur möglich bei Privatrezepten oder bei Kassenpatientinnen, wenn die Versichertankarte im laufenden Quartal bereits eingelesen wurde.