E-Rezept
Liebe Patientin,
wie Sie vielleicht schon wissen hat der Gesetzgeber die Arztpraxen verpflichtet, Rezepte für gesetzlich versicherte Patienten (rosa Kassenrezepte) ab dem 1.1.2024 als e-Rezept auszustellen. Wir haben diese Aufforderung in unseren Praxis-Alltag zu integriert. Dabei bitten wir um Ihre Mithilfe.
Ein e-Rezept kann nur ausgestellt werden, wenn eine gültige Versichertenkarte im aktuellen Quartal in unserer Praxis eingelesen wurde. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nicht mehr möglich.
Sie erhalten keine Rezepte mehr im Papierformat sondern lösen das e-Rezept mittels Ihrer Versichertenkarte in einer Apotheke Ihrer Wahl ein.
Ist die Versichertenkarte bereits eingelesen, kann ein Medikament auch mittels unserer e-Rezept-Anforderung hier auf der Homepage unter „Kontakt“ bestellt werden.
Das Medikament könne Sie dann ab 9 Uhr des darauffolgenden Werktages in der Apotheke erhalten. Bitte beachten Sie ggfs bestehende Abwesenheitsmeldungen auf unserer Homepage.
Terminanfragen bitte telefonisch oder – wenn Sie den Kontakt-Button nutzen – unter Angabe einer Telefonnummer.
Die Bestellung eines Medikaments ist nur möglich bei Privatrezepten oder bei Kassenpatientinnen, wenn die Versichertankarte im laufenden Quartal bereits eingelesen wurde.